Zudem seien diese von einem anderen Psychiater gegen ihn in Umlauf gebracht worden.9 Betreffend die vorgebrachte Verordnung hat der Beschwerdeführer unter anderem ausgeführt, dass der Patient bei gleichzeitiger Einnahme ausreichend Stimmungsfestiger Fortschritte gemacht habe. Die Klinik habe diese Therapieempfehlung unter deutlicher Schwächung der Stimmungsfestigung fortgeführt. Der geschilderte Exzess-Rückfall erkläre sich, neben der Verzweiflung des Patienten ohne BTM-Rezept dazustehen, nur aus einer masslosen Wut auf den Beschwerdeführer als gleichzeitigen Gutachter und ehemalige, langjährige Person des Vertrauens.