7. Mit Schreiben vom 11. Dezember 2020 nahm der Beschwerdeführer zu den Vorwürfen der Aufsichtsanzeige vom 1. September 2020 Stellung. Er führte darin zusammengefasst aus, dass er bezweifle, dass die Textbausteine von den Unterzeichnenden stammen würden, da die Anschuldigungen die Handschrift einer psychiatrischen-ärztlichen Fachperson hätten und die Anzeigenden als Nicht-Ärzte wohl nicht ganz unabhängig zu solchen Einschätzungen gekommen wären.