Der Beschwerdeführer habe sich wiederholt zu den BTM- Verordnungen überreden lassen, welche von anderen Psychiatern und Kliniken als zu risikoreich für diesen Kunden eingeschätzt worden seien. Er habe beispielsweise die doppelte maximale Dosis eines BTM während dessen stationärem Aufenthalt in einer Klinik vorordnet, ohne dies zu kommunizieren. Zugleich scheine der Beschwerdeführer eine einzigartige, anderweitig bisher nicht gekannte Logik für die medikamentöse Therapie und Diagnostik zu verfolgen. Die Zusammenarbeit habe sich anfangs sehr schwierig gestaltet und Bemühungen um Klärung durch die Spitex hätten sich als sehr schwierig herausgestellt.