6. Mit Schreiben vom 1. September 2020 reichte eine Spitex eine Aufsichtsanzeige betreffend den Beschwerdeführer ein, da sie durch die Art der Berufsausübung und Zusammenarbeit die Sicherheit und das Wohlbefinden ihrer Kunden gefährdet sehe. Der Beschwerdeführer habe einem Kunden zwei Wochen nach seinem Austritt aus der Klinik ein Dreimonatsrezept für eine Betäubungsmittel (BTM), von welchem der Kunde bekanntlich abhängig gewesen sei, ohne Rücksprache oder Information der Involvierten, verordnet. Da der Kunde einen Arztwechsel beabsichtigt habe, sei der Beschwerdeführer nicht an das Austrittgespräch eingeladen worden.