4. In seiner Stellungnahme vom 21. Mai 2020 führte der Beschwerdeführer aus, da bei der Mutter eine vorbestehende TBC mit vorgängiger Ansteckung des Sohnes — wie vom Beschwerdeführer auf Grund der TBC-typischen zerebralen Pathologie der Mutter erwogen — für möglich gehalten werde, könne eine offene Lungen-TBC beim Kind nicht komplett ausgeschlossen werden. Zudem sei eine zusätzliche rasche Beratung einzig wegen der unmittelbar möglichen Ausschaffung geboten gewesen. Weiter führt der Beschwerdeführer aus, dass die Überlänge kaum die sieben prägnanten Absätze der eigentlichen Zuweisung betreffe, sondern die kleingedruckt