Während dieser Konsultationen habe der Beschwerdeführer mit der Begründung, dass alle Erkrankungen von defekten Zehennägel entstünden, die Zehen der Patientin untersucht, die Psychopharmakatherapie aufgrund einer revidierten Diagnose umgestellt sowie ausführliche Berichte an den Hausarzt der Patientin und ihn verschickt.2 Am 7. November 2016 reichte der Hausarzt der besagten Patientin eine Aufsichtsanzeige ein, da die Behandlungsmethoden des Beschwerdeführers inadäquat und potenziell gefährlich seien. Die Briefe des Beschwerdeführers seien wirr und würden abstruse Theorien beinhalten.