2. Mit Aufsichtsanzeige vom 31. Oktober 2016 teilte ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie dem Gesundheitsamt (GA, nachfolgend: Vorinstanz) mit, während seiner Ferienabwesenheit habe seine Patientin den Beschwerdeführer zwei Mal konsultiert. Während dieser Konsultationen habe der Beschwerdeführer mit der Begründung, dass alle Erkrankungen von defekten Zehennägel entstünden, die Zehen der Patientin untersucht, die Psychopharmakatherapie aufgrund einer revidierten Diagnose umgestellt sowie ausführliche Berichte an den Hausarzt der Patientin und ihn verschickt.2