14/16 Kanton Bern Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Canton de Berne 2024.GSI.2427 8.1.1 Die Beschwerdeführenden sind mit ihrem Antrag nicht durchgedrungen. Sie gelten damit als unterliegend und sind grundsätzlich kostenpflichtig. Praxisgemäss haben die Beschwerdeführenden keine Verfahrenskosten zu tragen.52