Auch gilt es zu berücksichtigen, dass die medizinische und psychotherapeutische respektive psychologische Versorgung der Beschwerdeführerin in der Kollektivunterkunft jederzeit gewährleistet Ist. Die ambulante psychotherapeutische Behandlung der diagnostizierten rezidivierenden depressiven Episode steht der Beschwerdeführerin unabhängig von einem Wechsel in eine Individualunterkunft zur Verfügung.45 Ferner bewohnen die Beschwerdeführenden in der Kollektivunterkunft zusammen mit ihrer Tochter zu dritt für sich alleine ein 6-Bettzimmer.46 Dadurch verfügen sie jederzeit über eine Rückzugsmöglichkeit, die sie von den anderen Bewohnenden in der Kollektivunterkunft trennt