Abgesehen von der ebenso pauschalen Behauptung, dass die Kollektivunterkunft fast ausschliesslich aus Männern bestehe, führen die Beschwerdeführenden die monierten Lebensumstände in der Kollektivunterkunft nicht weiter aus. Insofern ist nicht ersichtlich, gestützt auf welche konkreten Vorfälle sie sich ständig unsicher und unwohl fühlen bzw. inwiefern ein Verbleib in der Kollektivunterkunft für sie unzumutbar ist. Die Vorinstanz führt aus, dass ihr keine aktuellen Vorkommnisse bekannt seien, die die Beschwerdeführenden direkt betreffen würden. Nach Angaben der Vorinstanz sei die Kollektivunterkunft ausserdem auf Familien und Einzelfrauen ausgerichtet.