6.1.3 Die Beschwerdeführenden machen pauschal geltend, dass die Bedingungen in der Kollektivunterkunft unerträglich geworden seien und berichten davon, dass sie sich ständig unsicher und unwohl fühlen würden sowie unhygienischen Bedingungen, Schwierigkeiten beim Essen im Speisesaal und unangemessenem Verhalten einiger Bewohnenden ausgesetzt seien, die ihre Lebensqualität erheblich beeinträchtigen würden. Abgesehen von der ebenso pauschalen Behauptung, dass die Kollektivunterkunft fast ausschliesslich aus Männern bestehe, führen die Beschwerdeführenden die monierten Lebensumstände in der Kollektivunterkunft nicht weiter aus.