Aufgrund der Ereignisse in der Kollektivunterkunft sei die Beschwerdeführerin anhaltend in einem Angstzustand und finde keine Ruhe. Der Psychotherapeut sei überzeugt davon, dass die Lebensbedingungen in der Kollektivunterkunft den Krankheitsverlauf der Beschwerdeführerin erheblich beeinträchtigen. Die Möglichkeit, dass die Beschwerdeführenden in ihren eigenen vier Wänden leben würden, würde zum Wohlbefinden der Beschwerdeführerin und ihrem Ehemann sehr viel beitragen und ihre depressive Synnptomatik positiv beeinflussen. Der Psychotherapeut begrüsse es, wenn die Beschwerdeführenden auf der Suche nach einer eigenen Wohnung unterstützt würden.43