Dass die Bedingungen für die Beschwerdeführenden, die bisher ein ordentliches Leben geführt hätten, unhaltbar seien, könne der behandelnde Psychotherapeut gut nachvollziehen. Er habe den Eindruck, dass ihm die Beschwerdeführerin sehr ehrlich und offen über ihre Probleme berichtet habe. Sie leide sehr stark unter depressiver Verstimmung (die Diagnose könne er durch klinische Beobachtung bestätigen). Die Symptomatik der Tochter mit Panikattacken spiele ebenfalls eine entscheidende Rolle. Aufgrund der Ereignisse in der Kollektivunterkunft sei die Beschwerdeführerin anhaltend in einem Angstzustand und finde keine Ruhe.