Sie hätten keine Kapazität mehr, sich noch anderen, schwerwiegenden Verhältnissen in ihrem Wohn- und Lebensraum anzupassen. Der behandelnde Psychotherapeut führt weiter aus, dass die Beschwerdeführerin ihm von unzähligen Ereignissen in der Kollektivunterkunft berichtet habe (u .a. viel Gewalt, Grenzüberschreitungen, fehlender Respekt, Drogenkonsum), die sie und ihren Mann stark belasten und das Leben unerträglich machen würden. Dass die Bedingungen für die Beschwerdeführenden, die bisher ein ordentliches Leben geführt hätten, unhaltbar seien, könne der behandelnde Psychotherapeut gut nachvollziehen.