ihren Psychotherapeuten sinngemäss um eine beförderliche Behandlung der Beschwerdesache ersucht haben.31 Auch wenn die Verletzung des Gehörsanspruchs schwer wiegt, kann sie im vorliegenden Verfahren ohne Nachteil für die Beschwerdeführenden geheilt werden. Die Gehörsverletzung wird jedoch bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen sein. 5. Rechtliche Grundlagen 5.1 Unterbringung gemäss Zwei-Phasen-System