Weiter halten die Beschwerdeführenden fest, dass nicht medizinisch qualifizierte Personen ihren Antrag abgelehnt hätten, obwohl vier medizinische Berichte die Lebensumstände in der Kollektivunterkunft als gefährlich und belastend beschreiben würden. Diese Entscheidung erscheine ungerecht, insbesondere im Vergleich zu anderen Fällen, in denen aufgrund von ärztlichen Empfehlungen Wohnbewilligungen erteilt worden seien. Wie in den ärztlichen Berichten klar dargelegt werde, würden die aktuellen Bedingungen ihren psychischen Zustand erheblich verschlechtern.