Er habe ebenfalls betont, dass die traumatischen Erlebnisse ihrer Tochter und der damit verbundene Stress die psychische Gesundheit der Beschwerdeführerin weiter belasten würde. Er sei überzeugt, dass ein Umzug in eine eigene Wohnung der Beschwerdeführerin psychisch sehr zugutekommen würde. Weiter halten die Beschwerdeführenden fest, dass nicht medizinisch qualifizierte Personen ihren Antrag abgelehnt hätten, obwohl vier medizinische Berichte die Lebensumstände in der Kollektivunterkunft als gefährlich und belastend beschreiben würden.