1. A. und B. (nachfolgend: Beschwerdeführende) befinden sich im laufenden Asylverfahren und werden seit dem 11. April 2023 von der C. (fortan: Vorinstanz) mit Asylsozialhilfe unterstützt. Sie wohnen zusammen mit ihrer volljährigen Tochter D. (nachfolgend: Tochter), die ebenfalls von der Vorinstanz mit Asylsozialhilfe unterstützt wird, in der Kollektivunterkunft E. 1 2. Am 3. September 2024 stellten die Beschwerdeführenden bei der Vorinstanz ein Gesuch um individuelle Unterkunft aufgrund besonderer Verletzlichkeit.2