7/10 Kanton Bern Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Canton de Berne 2024.GSI.22962021.GS1.2296 zustehen. Vorliegend vermag der Beschwerdeführer glaubwürdig darzulegen, dass die Unterstützungsleistungen nicht ihm, sondern seiner Familie zustehen. Nach dem Geschriebenen dürfen die Unterstützungsleistungen im Umfang von TYR 5000.00 nicht im Budget vom September 2024 angerechnet werden.