vom 15. Juli 2024 von E. im Umfang von TYR 3000.00 als Einnahme angerechnet. Der Beschwerdeführer bringt dazu vor, dass es sich hierbei um Unterstützungsleistungen von Verwandten und Freunden handle. Diese seien zur Unterstützung seiner Familie bestimmt und würden ausschliesslich für die Bedürfnisse seiner Familie in der C. verwendet, da seine Rente nicht ausreiche, um den Lebensunterhalt seiner Familie zu decken.2° Weiter legt der Beschwerdeführer Nachrichten von den Personen, die die Unterstützungsleistungen leisteten ins Recht.