In der Beschwerde vom 26. September 2024 macht der Beschwerdeführer geltend, dass er seit September keine Sozialhilfeunterstützung mehr erhalte und versuche seine Grundbedürfnisse eigenständig zu decken. Um seinen Alltag zu bewältigen sei er gezwungen bei seinen Freunden Schulden zu machen. Auch die Situation seiner Familie sei schwierig. Seine Frau sei Hausfrau und habe keine Einkommensquelle und seine zwei Kinder würden an der Universität studieren. Er trage sämtliche Ausgaben. Die festen Ausgaben seiner Familie würden etwa TYR 19000.00 betragen, ohne Ausgaben für Nahrung, Kleidung und Schulmaterialien.