Aus dem der Verfügung beigefügten Sozialhilfebudget vom 18. September 2024 für den Monat September geht hervor, dass dem Beschwerdeführer Renteneinnahmen im Umfang von CHF 588.83 sowie Verwandtenunterstützung um Umfang von CHF 100.00 als Einnahmen angerechnet werden. 3. Gegen diese Verfügung hat der Beschwerdeführer am 26. September 2024 bei der Ge- sundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt er sinngemäss, die Verfügung vom 18. September 2024 sei aufzuheben, soweit sie die Anrechnung der Rente und der Verwandtenunterstützung im Sozialhilfebudget betreffe.