6.11 Schliesslich macht der Beschwerdeführer geltend, er sei sich mangels Information über die geänderten gesetzlichen Grundlagen über die Unregelmässigkeit seiner Situation bei der Abrechnung zu Lasten der OKP nicht bewusst gewesen, weshalb ihm dies nicht vorgeworfen werden könne. Die Unwissenheit vermag jedoch eine nicht zugelassene Abrechnung zulasten der OKP nicht zu rechtfertigen.