Auf Gesuch hin teilt sie einem Leistungserbringer die sogenannte ZSR-Nummer zu, sofern er die nach Gesetz, Verordnung, Gerichts- und Verwaltungspraxis erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, um zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig sein zu können. Die ZSR-Nummer dient vor allem der erleichterten Abrechnung zwischen Leistungserbringer und Versicherer.46 Den Medizinalpersonen, die im Angestelltenverhältnis zu einem Leistungserbringer (und Inhaber einer ZSR-Nummer) Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbringen dürfen, werden individuelle Kontroll-Nummern («K-Nummern») ausgestellt.