Santésuisse führt als Branchenverband der Krankenversicherer ein Zahlstellenregister (ZSR-Regis- ter). Auf Gesuch hin teilt sie einem Leistungserbringer die sogenannte ZSR-Nummer zu, sofern er die nach Gesetz, Verordnung, Gerichts- und Verwaltungspraxis erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, um zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig sein zu können.