Mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung, die auch im Gesundheitswesen eine immer zentralere Rolle spielt, müsste die Aufsicht, wenn diese unmittelbar mittels digitaler Hilfsmittel ausgeübt wird, auch aus zeitgemässer Perspektive im Einzelfall hinreichend gewahrt werden können. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Möglichkeit bestehen muss, innert kurzer Zeit vor Ort zu sein sowie die Aufsicht nur mittels digitaler Hilfsmittel erfolgen darf, soweit dies von der beaufsichtigenden Person aufgrund der Fähigkeiten der beaufsichtigten Person vollumfänglich verantwortet werden kann.