3.4 Der Beschwerdeführer führt dazu in seiner Eingabe vom 2. Dezember 2024 aus, es treffe offensichtlich nicht zu, dass die Risiken in den Arztpraxen normalerweise höher seien als im Spital. Seien doch die stationären Spitalpatienten in aller Regel in einem schlechteren Gesundheitszustand mit komplexeren Krankheitsbildern als die Patienten der Hausarztpraxis. Es treffe ebenfalls nicht zu, dass im Spital für Assistenten, Oberärzte i.V., Oberärzte jederzeit Ärzte mit einer Berufsausübungsbewilligung vor Ort seien, die eingreifen könnten.