Sollte er von seinem ehemaligen Mitarbeiter nicht getäuscht worden sein, habe dieser die materiellen Voraussetzungen zur Abrechnung zu Lasten der OKP nach neuem als auch nach altem Recht erfüllt. Zur Unterscheidung zwischen materiellen und formellen Voraussetzungen verweise er auf den Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen KSCHG 2023/2 vom 10. Juni 2024. Er sei sich mangels Information über die geänderten gesetzlichen Grundlagen über die Unregelmässigkeit seiner Situation bei der Abrechnung zu Lasten der OKP nicht bewusst gewesen, weshalb ihm dies nicht vorgeworfen werden könne.