eine physische Präsenz eines Arztes mit einer Berufsausübungsbewilligung in der Praxis nicht ersetzen. Zudem sei bei der Telearbeit die Bandbreite der Beobachtungsmöglichkeiten eingeschränkt, was die Früherkennung von potenziellen Risiken beeinträchtige. Der Arzt mit Berufsausübungsbewilligung trage die Verantwortung für die ärztlichen Tätigkeiten, die von seinem zu beaufsichtigenden Arzt ausgeübt würden. Eine physische Präsenz sei notwendig, um dieser Verantwortung gerecht zu werden und Patientinnen und Patienten vor gesundheitlichen Risiken zu schützen.