2.5 Weiter beantragt der Beschwerdeführer, es sei festzustellen, dass er seine Aufsichtspflicht nicht verletzt habe. Zudem beantragt der Beschwerdeführer, die Ermahnungen seien aufzuheben.26 Diese Anträge liegen innerhalb des Anfechtungsobjekts. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob der Beschwerdeführer in Bezug auf seine Aufsichtspflicht seine Berufspflicht nach Art.