Dieser Antrag geht über das Anfechtungsobjekt hinaus. Diese Prüfung gelte im Falle eines Aufsichtsverfahrens gegen seinen Mitarbeiter respektive eines Gesuchs von seinem (ehemaligen) Mitarbeiter um Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung vorzunehmen. Auf das in diesem Zusammenhang gestellte Rechtsbegehren sowie die diesbezüglich gestellten Beweisanträge (vgl. Beschwerde vom 19. September 2024, Ziff. C, Seite 8) ist folglich nicht einzutreten.