1.5 Die Vorinstanz hat die angefochtene Verfügung vom 8. August 2024 am 12. August 2024 per Einschreiben an den Beschwerdeführer verschickt.20 Der erste erfolglose Zustellversuch fand am 13. August 2024 statt. Die effektive Zustellung erfolgte am 23. August 2024. Die Verfügung gilt sieben Tage nach dem ersten erfolglosen Zustellversuch, also am 20. August 2024, als eröffnet (Art. 44 Abs. 3 VRPG). Folglich endete die 30-tägige Beschwerdefrist am 19. September 2024. Der Beschwerdeführer hat die Frist mit der Beschwerde vom 19. September 2024, Postaufgabe am 19. September 2025, somit gewahrt. Auf die gemäss Art.