es sei festzustellen, dass das Gesundheitsamt mich keiner Verletzung der Aufsichtspflicht über meinen Angestellten bezichtigen kann es sei festzustellen, dass diese Angelegenheit keinen Anlass für eine Weiterleitung des Dossiers bei der SASIS AG als Durchführungsorgan der OKP gibt und ferner, es seien mir die 300.- Gebühren zu erlassen 13. Die Rechtsabteilung des Generalsekretariats, welche die Beschwerdeverfahren für die GSI leitet,12 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch.