10. Mit Verfügung vom 8. August 2024 hat die Vorinstanz Folgendes verfügt: 1. Es wird festgestellt, dass A. seine Aufsichtspflicht gegenüber D. während den Praxisöffnungs- zeiten unmittelbar und persönlich vor Ort in der Praxis an der E. wahrzunehmen hat. 2. Es wird festgestellt, dass A. nicht berechtigt ist, ärztliche Leistungen von D. über seine persön- liche Zulassung zulasten der OKP abzurechnen. Die SASIS AG wird über diese Rechtsbelehrung in Kenntnis gesetzt. 3. Die Kosten dieses Verfahrens, bestimmt auf CHF 300, werden A. auferlegt. Sie werden separat in