2. Mit E-Mail vom 15. Januar 2024 informierte der C. das Gesundheitsamt (GA, fortan: Vorinstanz) darüber, dass in der Praxis des Beschwerdeführers D. als Arzt ohne Berufsausübungsbewilligung tätig sei.2 3. Die Vorinstanz informierte den Beschwerdeführer gleichentags per E-Mail darüber, dass D. die Praxis ohne Berufsausübungsbewilligung nicht übernehmen dürfe.3