9/14 Kanton Bern Gesundheits-, Sozial- und lntegrationsdirektion Canton de Berne 2024.GSI.2098 Sinne von Art. 32 Abs. 1 Bst. a GesG ist damit auch nach dem Zusammenschluss zur Notfalldienstregion K. weiterhin durch die drei in L. ansässigen öffentlichen Apotheken hinreichend sichergestellt.