Das heisst, der Zugang zu Arzneimitteln ist sowohl in F. als auch in L. jederzeit innerhalb der vom Apothekerverband aufgestellten Richtlinie von 30 Minuten gewährleistet. Das Notfalldienstreglement der Region K. ist somit nicht zu beanstanden. Der Notfalldienst im 21 No tfalldienstreglement des Apothekerverbands des Kantons Bern vom 28. Juli 2022 (Vorakten) 22 Notfalldienstreglement der Region K. vom 5. Januar 2024 (Vorakten) 23 Schreiben Apothekerverband des Kantons Bern vom 24. Januar 2024 (Vorakten)