Auf Anfrage der Vorinstanz betreffend konkrete Änderungen und Organisation teilte ihr der AKB am 24. Januar 2024 Folgendes mit: «Ab dem 1. Januar 2024 ist jeweils eine Apotheke als hauptverantwortliche Apotheke für die Sicherstellung des Notfalldienstes der Notfalldienstregion K. eingeteilt (sog. 1. Priorität). Eine zweite Apotheke übernimmt den Pikettdienst (sog. 2. Priorität). Ist die hauptverantwortliche Apotheke in L._, so übernimmt eine Apotheke aus F. den Pikettdienst und umgekehrt.