Sofern es die pharmazeutische Situation zulässt, kann die Beratung über Telekonnmunikationskanäle erfolgen. Die Dienstapotheke ist dafür besorgt, dass Patienten die benötigten Arzneimittel innert 30 Minuten erhalten, sofern diese verfügbar sind. Die Dienstapotheken erbringen den Notfalldienst.22 Aus dem Notfalldienstreglement sowie auch aus dem Schreiben der Apotheken der Region K. ergeben sich keine weiteren Informationen zur Organisation. Auf Anfrage der Vorinstanz betreffend konkrete Änderungen und Organisation teilte ihr der AKB am 24. Januar 2024 Folgendes mit: