4.4 Aus dem Notfalldienstreglement der Region K. ergibt sich, dass die diensthabende Apotheke jeweils ab Freitag 08:00 Uhr bis zum folgenden Freitag 08:00 Uhr während sieben Tagen Notfalldienst leistet. Die Apotheken sind während der Dienstzeit gemäss Einsatzplanung während 24 Stunden über die gemeldete Telefonnummer der Apotheke erreichbar. Ausserhalb der Öffnungszeiten besteht keine Präsenzpflicht. Eine professionelle Beratung durch eine Apothekerin ist während der Nacht sicherzustellen. Sofern es die pharmazeutische Situation zulässt, kann die Beratung über Telekonnmunikationskanäle erfolgen.