4.3 Der AKB, dem, wie geschrieben, ein grosser Ermessensspielraum bei der Ausgestaltung der Organisation des Notfalldienstes zukommt, hat in seinen Richtlinien vom 28. Juli 2022 insbesondere festgehalten, dass der Notfalldienst während der Zeit geleistet wird, in der keine andere Apotheke der Notfalldienstregion geöffnet hat (Ziff. 3.1). Die oder der notfalldienstleistende Apothekerin oder Apotheker muss während des Dienstes jederzeit erreichbar sein (Ziff. 3.3). Die Patienten der Notfalldienstregion müssen die benötigten Arzneimittel in der Regel innert 30 Minuten erhalten (Ziff.