Dies spricht ebenfalls gegen die Auslegung, wonach eine Apotheke rund um die Uhr offen haben müsste. Hätte der Gesetzgeber strengere Vorgaben machen wollen, hätte er den Berufsverbänden keinen weiten Ermessensspielraum bei der Ausgestaltung der Organisation des Notfalldienstes überlassen. Des Weiteren ergeben sich aus dem Vortrag zu Art.