Allerdings soll dieses RPrht inkrinftig rindPngchrnkt wPrriPn, An durch rPhrrPr ApnthPkPn eine permanente Notfallversorgung der Bevölkerung mit Medikamenten gesichert ist. Dabei werden in erster Linie städtische Agglomerationen wie z.B. Bern, Biel, Thun, Burgdorf usw. anvisiert. In diesen Regionen wird — wo dies nicht bereits der Fall ist — in Zukunft vermehrt auf eine Koordination von ärztlichem und pharmazeutischem Notfalldienst zu achten sein. Was zu einer Einschränkung des Rechts der Selbstdispensation durch den Arzt führt, soll dem Apotheker als Pflicht auferlegt werden.