5/14 Kanton Bern Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Canton de Berne 2024.GSI.2098 nicht gewährleistet sei. Ansonsten wäre die Massnahme nicht notwendig gewesen. Der Zusammenschluss verursache eine Versorgungslücke. Innerhalb einer Ortschaft müsse mindestens eine öffentliche Apotheke immer offen haben und dies an 365 Tagen im Jahr. Alles andere widerspreche dem klaren Wortlaut von Art. 32 Abs. 1 Bst. a GesG.