Das Notfalldienstreglernent der Region K. vom 5. Januar 2024 schreibe vor, dass die Versorgung mit Medikamenten an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr gewährleistet sein müsse. Die Apotheken hätten sicherzustellen, dass die Patientinnen und Patienten die benötigten Arzneimittel innerhalb von 30 Minuten erhalten würden, was einer unmittelbaren Versorgung und den Richtlinien des AKB entspreche. Es sei gesetzlich nicht erforderlich, dass eine Notfalldienstapotheke rund um die Uhr geöffnet sein müsse. Eine solche Regelung wäre weder sinnvoll noch verhältnismässig.