30b Abs. 2 GesG). In diesem Kontext stünden die Richtlinien für eine einheitliche Organisation des Notfalldienstes der Apotheken im Kanton Bern des AKB vom 28. Juli 2022, die den Notfalldienst konkretisieren und insbesondere festhalten würden, dass Patientinnen und Patienten die benötigten Medikamente innerhalb von 30 Minuten erhalten müssten. Das Notfalldienstreglernent der Region K. vom 5. Januar 2024 schreibe vor, dass die Versorgung mit Medikamenten an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr gewährleistet sein müsse.