Der Apothekerverband des Kantons Bern (AKB) habe bestätigt, dass jeweils sowohl in L. als auch in F. je eine Apotheke für den Notfalldienst eingeteilt sei und der Bevölkerung im Bedarfsfall zugänglich sei. Es werde jeweils eine Apotheke als hauptverantwortliche Apotheke für die Sicherstellung des Notfalldienstes der Notfalldienstregion K. eingeteilt (sog. 1. Priorität). Eine zweite Apotheke übernehme den Pikettdienst (sog. 2. Priorität). Wenn die hauptverantwortliche Apotheke in L. sei, so übernehme eine Apotheke in F. den Pikettdienst und umgekehrt.