2/14 Kanton Bern Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Canton de Berne 2024.GSI.2098 7. Die Rechtsabteilung des Generalsekretariats, welche die Beschwerdeverfahren für die GSI leitet,5 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. 8. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 24. September 2024 die Abweisung der Beschwerde.