1. Das Gesuch von A. vom 16. Mai 2024 um Erteilung einer Bewilligung zum Führen einer Privatapo- theke wird abgewiesen. 2. Die Kasten dieses Verfahrens, bestimmt auf 500 Franken, werden A. auferlegt. Sie werden separat in Rechnung gestellt. 3. Diese Verfügung wird A. eröffnet. 6. Gegen diese Verfügung hat der Beschwerdeführer am 27. August 2024 bei der Gesund- heits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt er Folgendes: