5.7 Der Arztbericht vom 24. Juli 2024 hält fest, dass der Beschwerdeführer an starker Migräne leide und bereits beantragt worden sei, ihn in eine ruhige, lärmfreie Wohnung zu verlegen, um die Auslöser zu reduzieren.4° Diesbezüglich gilt festzuhalten, dass der Baulärm, verursacht durch die Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück sowie den Renovierungsarbeiten an der Kollektivunterkunft, nur tagsüber stattfinden und die Bauarbeiten nur noch bis Anfang 2025 andauern. Im Hinblick auf die Migräneanfälle des Beschwerdeführers kommt ihm weiterhin die Möglichkeit zu, sich in seinem allein bewohnten Zweierzimmer zurückzuziehen.